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   BGH, 29.09.1977 - III ZR 118/76   

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https://dejure.org/1977,1663
BGH, 29.09.1977 - III ZR 118/76 (https://dejure.org/1977,1663)
BGH, Entscheidung vom 29.09.1977 - III ZR 118/76 (https://dejure.org/1977,1663)
BGH, Entscheidung vom 29. September 1977 - III ZR 118/76 (https://dejure.org/1977,1663)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer gewerbsmäßigen Fluchthilfe - Schadensersatz wegen Nichterfüllung - Rückzahlung eines Vorschusses für eine Leistung

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Keine Rückzahlung des Vorschusses bei mißglückter Fluchthilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • berlin.de PDF, S. 128 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Fluchthilfeverträge

Papierfundstellen

  • BGHZ 69, 302
  • NJW 1977, 2359
  • MDR 1978, 121
  • DB 1977, 2229
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.05.1973 - IV ZR 158/71

    Maklerprovision bei Alleinauftrag

    Auszug aus BGH, 29.09.1977 - III ZR 118/76
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind - wie allgemeine Geschäftsbedingungen - jedenfalls umfangreiche, vorformulierte Klauseln in Formularverträgen unwirksam, soweit sie von den gesetzlichen Vertragstypen abweichende Regelungen treffen, in denen die mißbräuchliche Verfolgung einseitiger Interessen auf Kosten des möglichen Geschäftspartners zum Ausdruck kommt und die daher bei Abwägung der Interessen der künftigen Vertragsparteien der Billigkeit widersprechen (BGHZ 51, 55, 59; 60, 243, 245 f; 60, 377, 380 f; BGH Urt. v. 10. Februar 1971 - IV ZR 85/69 - NJW 1971, 1133, 1135; jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 29.09.1977 - III ZR 164/75

    Fluchthelfervertrag - Hilfe bei der unerlaubten Ausreise aus der DDR, §§ 134, 138

    Auszug aus BGH, 29.09.1977 - III ZR 118/76
    Wie der erkennende Senat in dem gleichzeitig verkündeten, ebenfalls zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmten Urteil in der Sache III ZR 164/75 ausgeführt hat, ist ein auf entgeltliche Fluchthilfe gerichteter Vertrag weder nach § 134 BGB wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot noch grundsätzlich nach § 138 Abs. 1 BGB wegen Sittenwidrigkeit nichtig.
  • BGH, 25.09.1975 - VII ZR 179/73

    Auslegung eines Vertrages durch das Revisionsgericht

    Auszug aus BGH, 29.09.1977 - III ZR 118/76
    Das festzustellen, ist das Revisionsgericht in der Lage, weil das Berufungsgericht in diesem Punkt eine Auslegung des Vertrages unterlassen hat (BGHZ 65, 107, 112; Senatsurteil v. 30. Juni 1977 - III ZR 136/75 - S. 10).
  • BGH, 28.02.1973 - IV ZR 34/71

    Maklerprovision für Folgegeschäft

    Auszug aus BGH, 29.09.1977 - III ZR 118/76
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind - wie allgemeine Geschäftsbedingungen - jedenfalls umfangreiche, vorformulierte Klauseln in Formularverträgen unwirksam, soweit sie von den gesetzlichen Vertragstypen abweichende Regelungen treffen, in denen die mißbräuchliche Verfolgung einseitiger Interessen auf Kosten des möglichen Geschäftspartners zum Ausdruck kommt und die daher bei Abwägung der Interessen der künftigen Vertragsparteien der Billigkeit widersprechen (BGHZ 51, 55, 59; 60, 243, 245 f; 60, 377, 380 f; BGH Urt. v. 10. Februar 1971 - IV ZR 85/69 - NJW 1971, 1133, 1135; jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 11.11.1968 - VIII ZR 151/66

    Sittenwidrigkeit eines Formularvertrags

    Auszug aus BGH, 29.09.1977 - III ZR 118/76
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind - wie allgemeine Geschäftsbedingungen - jedenfalls umfangreiche, vorformulierte Klauseln in Formularverträgen unwirksam, soweit sie von den gesetzlichen Vertragstypen abweichende Regelungen treffen, in denen die mißbräuchliche Verfolgung einseitiger Interessen auf Kosten des möglichen Geschäftspartners zum Ausdruck kommt und die daher bei Abwägung der Interessen der künftigen Vertragsparteien der Billigkeit widersprechen (BGHZ 51, 55, 59; 60, 243, 245 f; 60, 377, 380 f; BGH Urt. v. 10. Februar 1971 - IV ZR 85/69 - NJW 1971, 1133, 1135; jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 10.02.1971 - IV ZR 85/69

    Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Maklervertrages - Vorliegen eines

    Auszug aus BGH, 29.09.1977 - III ZR 118/76
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind - wie allgemeine Geschäftsbedingungen - jedenfalls umfangreiche, vorformulierte Klauseln in Formularverträgen unwirksam, soweit sie von den gesetzlichen Vertragstypen abweichende Regelungen treffen, in denen die mißbräuchliche Verfolgung einseitiger Interessen auf Kosten des möglichen Geschäftspartners zum Ausdruck kommt und die daher bei Abwägung der Interessen der künftigen Vertragsparteien der Billigkeit widersprechen (BGHZ 51, 55, 59; 60, 243, 245 f; 60, 377, 380 f; BGH Urt. v. 10. Februar 1971 - IV ZR 85/69 - NJW 1971, 1133, 1135; jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 29.09.1977 - III ZR 167/75

    Fluchthilfeverträge

    Auszug aus BGH, 29.09.1977 - III ZR 118/76
    In seinem gleichzeitig verkündeten Urteil in der Sache III ZR 167/75 hat der erkennende Senat auf die dort tatrichterlich festgestellten hohen Unkosten hingewiesen, die dadurch entstanden waren, daß die bei der Flucht behilflichen Personen für ihr persönliches Risiko erhebliche Beträge verlangt und erhalten hatten, und hat dort ein auffälliges Mißverhältnis der beiderseitigen Leistungen im Sinne von § 138 Abs. 2 BGB als nicht ohne weiteres gegeben erachtet.
  • BGH, 30.06.1977 - III ZR 136/75

    Anspruch auf Freistellung von einer Darlehensverbindlichkeit - Abschluss einer

    Auszug aus BGH, 29.09.1977 - III ZR 118/76
    Das festzustellen, ist das Revisionsgericht in der Lage, weil das Berufungsgericht in diesem Punkt eine Auslegung des Vertrages unterlassen hat (BGHZ 65, 107, 112; Senatsurteil v. 30. Juni 1977 - III ZR 136/75 - S. 10).
  • BGH, 21.02.1980 - III ZR 185/77
    Wie der erkennende Senat in seinen nach Erlaß des Berufungsurteils ergangenen Entscheidungen vom 29. September 1977 (III ZR 164/75 = BGHZ 69, 295; III ZR 118/76 = NJW 1977, 2359 = WM 1977, 1303, 1304 [BGH 29.09.1977 - III ZR 118/76] , insoweit BGHZ 69, 302 nicht abgedruckt; III ZR 167/75 = NJW 1977, 2358 = WM 1977, 1301, 1302 [BGH 29.09.1977 - III ZR 167/75] = BGHWarn 1977 Nr. 182) ausgesprochen und in der zuerst genannten Entscheidung näher begründet hat (a.a.O. S. 296), verstößt ein auf die entgeltliche Gewährung von Fluchthilfe zum Verlassen der Deutschen Demokratischen Republik gerichteter Vertrag nicht gegen ein gesetzliches Verbot; er ist daher nicht nach § 134 BGB nichtig.

    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil BGHZ 69, 302 die Bestimmung in einem Fluchthelfervertrag gebilligt, wonach ein als Vorschuß gezahlter Teil der Vergütung, der zur Deckung von Vorkosten bestimmt war, auch bei einem Mißerfolg der Fluchthilfe nicht erstattet zu werden brauchte.

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